Neue Gesetze und Neuregelungen ab dem 01.01

Das neue Jahr ist nun 2 Tage alt und zum 01.01. sind zahlreiche  Gesetze und Neuregelungen in Kraft getreten. Das bedeutet für uns in Herne zahlreiche Verbesserungen die wir als SPD erreichen konnten. Nachfolgend finden Sie, findet Ihr die wichtigsten neuen Gesetze und Regelungen.

Erhöhung Kindergeld, Kinderfreibetrag

Zum 01.01.2021 steigt das Kindergeld um weitere 15 € pro Monat und pro Kind. Der Kinderfreibetrag wird entsprechend angehoben. Dami verbessern wir finaziell weiter die Einkommenssituation von Familien.

Erhöhung Grundfreibetrag

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt um 336 auf 9.744 €. Für 2022 ist eine weitere Anhebung um 240 € vorgesehen. Die Einkommensteuer wird erst auf das Einkommen oberhalb des Grundfreibetrages erhoben. Dadurch erhöht sich das verfügbare Einkommen.

Damit Lohnsteigerungen auch im Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger ankommen, gleichen wir mit dieser Erhöhung zugleich den Effekt der „kalten Progression“ für 2020 und 2021 aus.

Abschaffung/Reduzierung Soli für über 90 %

Zum 01.01.2021 wird der Solidaritätszuschlag für rund 90 % der bisherigen Zahler zur Lohn- und Einkommensteuer komplett abgeschafft. Für weitere 6,5 % entfällt er teilweise, und lediglich für die 3,5 % Bezieher von Spitzeneinkommen wird er auch weiterhin unverändert erhoben. Damit stärken wir die verfügbaren Einkommen spürbar. Familien mit zwei Kindern werden bis zu einem Jahresbruttolohn von rund 151.000 € künftig gar keinen Solidaritätszuschlag mehr bezahlen.

Flüchtlingskosten 2020

Der Bund steht zu seiner Verantwortung, damit Unterbringung und Integration von Flüchtlingen gelingt. Deshalb werden die Zahlungen des Bundes an die Länder für Flüchtlingskosten erhöht. So erhalten die Länder vom Bund 500 Millionen € über einen höheren Umsatzsteueranteil im Jahr 2021.

Was sich positiv auf den Herner Haushalt auswirkt.

Bundeshaushalt 2021

Wir tun, was notwendig ist, bekämpfen die Folgen der Corona-Pandemie und investieren in die Zukunft unseres Landes. Im Haushalt sind 2021 Investitionen in Höhe von 61,9 Milliarden € vorgesehen. Das sind über 23 Milliarden Euro mehr als 2019.

Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (besonders emissionsreduzierte Pkw und Elektrofahrzeuge)

Mit der Reform der Kfz-Steuer werden umweltfreundliche Antriebe und sparsame Verbrenner weniger besteuert, die Besitzer von großen PS-starken Autos – zum Beispiel SUVs – zahlen mehr. Das erreichen wir dadurch, dass der CO2-Ausstoß bei der Berechnung der Steuer stärker gewichtet wird. Wer bis Ende 2024 ein Auto neu zulässt, dessen CO2-Ausstoß unter dem Schwellenwert von 95 g/km liegt, erhält darüber hinaus in den kommenden Jahren (längstens bis Ende 2025) eine Steuervergünstigung von 30 € pro Jahr. Wer bis Ende 2025 ein neues Elektrofahrzeug anschafft, zahlt bis Ende 2030 überhaupt keine Kfz-Steuern. Dadurch werden klimafreundliche Fahrzeuge deutlich attraktiver.

Umsetzung des sog. EU-Bankenpaketes (Verschuldungsobergrenze für Banken, Regulierung kleinerer und mittlerer Banken)

Wir schützen Steuerzahler und Kleinanleger künftig besser. Deshalb müssen krisenbedingte Verluste von Banken von deren Investoren getragen werden –und nicht mehr vom Steuerzahler. Große Banken müssen künftig Verlustpuffer von mindestens 8 Prozent ihrer Bilanzsumme vorhalten. Außerdem wird eine verbindliche Verschuldungsquote eingeführt: künftig muss das aufsichtliche Kernkapital aller Banken im Verhältnis zur Bilanzsumme mindestens 3 % betragen. Für die größten globalen Banken gelten mit Mindestquoten von 3,5 % bis 4 % der Bilanzsumme dabei höhere Anforderungen.
Wir wollen eine zielgerichtete, passgenaue Regulierung für Banken mit wenig komplexen Geschäftsmodellen. Dazu bedarf es Proportionalität in der Bankenregulierung. Zur Stärkung der Proportionalität werden Erleichterungen für kleine und nicht komplexe Institute geschaffen.

Jahressteuergesetz

Mit dem JStG 2020 fördern wir ehrenamtliches Engagement, z.B. durch Erhöhung der Ehrenamtspauschale und des Übungsleiterfreibetrags. Zudem wird die Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen (bis Ende Juni 2021) und Zahlungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergelds (bis Ende Dezember 2021) verlängert. Für Alleinerziehende wird der Entlastungsbeitrag jetzt dauerhaft mehr als verdoppelt. Zudem wird für die Dauer von zwei Jahren eine Home-Office Pauschale eingeführt.

Mehrjähriger Finanzrahmen der EU und Aufbauinstrument

Die Verhandlungsführer des Rates der EU – vertreten durch die DEU Präsidentschaft – und des Europäischen Parlaments (EP) einigten sich am 10. November auf ein Gesamtpaket in Höhe von 1,8 Billionen Euro. Von 2021 bis 2023 sollen davon 750 Milliarden für das Aufbauprogramm „Next Generation EU“ (NGEU) zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie bereitstehen, der Rest für den regulären MFR 2021–2027. Die Einigung setzt den Kompromiss des Europäischen Rates vom Juli 2020 um. Teil des politischen Gesamtpaketes ist der Konditionalitätsmechanismus zum Schutz des EU-Haushalts. Falls aufgrund rechtsstaatlicher Mängel in einem MS nicht mehr sichergestellt ist, dass dort die EU-Mittel korrekt verwendet werden, können z.B. Mittel gekürzt werden. HUN und POL blockieren die Umsetzung des Gesamtpaketes zu MFR und NGEU (die – anders als die Konditionalität – Einstimmigkeit erfordern), weil sie die Einführung des Konditionalitätsmechanismus ablehnen. Der Europäische Rat am 10./11. Dezember wird versuchen, die Blockade zu lösen, um Auszahlungen aus dem MFR zum Beginn des nächsten Jahres sicherzustellen. Eine verzögerte Einigung auf das Gesamtpaket hat auch Auswirkungen auf die parallelen Verhandlungen zum EU-Jahreshaushalt 2021. Falls dieser nicht rechtzeitig beschlossen wird, könnte die EU mit einem Notfallhaushalt ins Jahr 2021 starten, der Neuausgaben deutlich beschränkt.

Grundrente 

Mit der Grundrente wollen wir Lebensleistung anerkennen. Wer 33 Jahre hart gearbeitet und in die GRV eingezahlt hat, dabei aber unterdurchschnittlich verdient hat, hat ab 2021 Anspruch auf die Grundrente. Es findet keine Bedürftigkeitsprüfung statt und es muss kein Antrag gestellt werden. Auch Bestandsrentnerinnen und -renter profitieren von der Grundrente. Die Höhe der Grundrente errechnet sich aus den individuell erarbeiteten Beitragspunkten – diese werden aufgestockt. Von der Grundrente werden rd. 1,3 Mio. Bürgerinnen und Bürger profitieren – überdurchschnittlich viele in Ostdeutschland und zu ca. 70 % Frauen.

Erhöhung Mindestlohn auf 9,50 €

Über die Mindestlohnanpassungsverordnung vom 28.10.2020 wird der Mindestlohn zum 01.01.2021 auf 9,50 € angehoben. In Stufen erfolgt eine weitere Erhöhung auf 10,45 Euro (zum 1.07.2022). Unser Ziel bleibt es den Mindestlohn auf 12€ anzuheben!

Erhöhung der Grundsicherung

Nach dem Regelbedarfsermittlungsgesetz 2021, das am 27.11.2020 vom Bundesrat beschlossen wurde, steigen ab dem 01.01.2021 die Regelsätze der Grundsicherung. Demnach erhalten zukünftig:

  • – Alleinstehende / Alleinerziehende 446 € (+ 14 €)
    Regelbedarfsstufe 1
  • -Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften
    401 € (+ 12 €)
    Regelbedarfsstufe 2
  • Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII)
    357 € (+ 12 €)
    Regelbedarfsstufe 3
  • nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern
    357 € (+ 12 €)
    Regelbedarfsstufe 3
  • Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
    373 € (+ 45 €)
    Regelbedarfsstufe 4
  • Kinder von 6 bis 13 Jahren
    309 € (+ 1 €) Regelbedarfsstufe 5
  • Kinder von 0 bis 5 Jahren
    283 € (+ 33 €)
    Regelbedarfsstufe 6

Beschäftigungssicherungsgesetz 

Verlängerung des vereinfachten und erhöhten Bezugs des Kurzarbeitergeldes (KuG) bis zum 31.12.2021. Die maximale Bezugsdauer des KuG wird auf 24 Monate verlängert, die Sozialversicherungsbeiträge werden bis Ende Juni 2021 voll und danach hälftig erstattet. Das KuG wird ab dem 4. Monat auf 70 % (bzw. 77 %, wenn Kinder im Haushalt leben) und ab dem 7. Monat auf 80 % (87 % mit Kindern) erhöht.

Erhöhung Bemessungsgrundlage in den Gesetzlichen Sozialversicherungen 

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung steigen auf folgende Werte:

Beitragsbemessungsgrenze: allgemeine RV

West

Monat:   7.100€
Jahr:    85.200€

Ost

Monat:   6.700€
Jahr:    80.400€

Beitragsbemessungsgrenze: knappschaftliche Rentenversicherung

West

Monat:   8.700€
Jahr:  104.400€

Ost

Monat:  8.250€
Jahr:   99.000€

Beitragsbemessungsgrenze: Arbeitslosenversicherung

West

Monat:  7.100€
Jahr:   85.200€

Ost

Monat:  6.700€
Jahr:   80.400€

Versicherungspflichtgrenze: Kranken- u. Pflegeversich.

West+Ost

Moant:   5.362,50€
Jahr:    64.350€

Beitragsbemessungsgrenze: Kranken- u. Pflegeversich.

West+Ost

Monat:  4.837,50€
Jahr:   58.050€

Vor-Ort-Apotheken-Gesetz 

Versandapotheken dürfen gesetzlich Versicherten keine Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente mehr gewähren. Apothekerverband und GKV-Spitzenverband sollen neue pharmazeutische Dienstleistungen vereinbaren, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern (hierfür stehen 150 Mio. € zur Verfügung). Apotheken können für Botendienste für verschreibungspflichtige Arzneimittel an gesetzlich Versicherte einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 2,50 € je Lieferort und Tag erheben.

Teile des Faire-Kassenwettbewerb-Gesetzes

Das Gesetz beinhaltet v.a. die systematische Weiterentwicklung und zielgenauere Ausgestaltung des Finanzausgleiches zwischen den Gesetzlichen Krankenkassen (Risikostrukturausgleich – RSA). Darüber hinaus schafft es neue Strukturen im GKV-Spitzenverband (u.a. auch eine Frauenquote) sowie neue Haftungsregeln der Kassen untereinander (die Haftung wird zukünftig nicht mehr an der Kassenart orientiert sein).

Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur 

Die digitale Vernetzung bietet auch für die medizinische und pflegerische Versorgung in Deutschland große Vorteile. Mit dem Gesetz sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt werden, um das Gesundheitswesen zu verbessern.

Brennstoff-Emissionshandelsgesetz 

Die erste Stufe der CO2-Bepreisung für fossile Kraftstoffe im Verkehr und für die Gebäudewärme (Öl und Erdgas) wird ab 1. Januar wirksam. Für jede Tonne CO2 werden dann 25 Euro erhoben. Die Abgabe wird die Lenkungswirkung hin zu klimafreundlichen Alternativen stärken. Die Einnahmen fließen u.a. über die Förderung klimafreundlicher Investitionen und die Senkung der EEG-Umlage direkt an die Bürgerinnen und Bürger zurück. Als sozialpolitischer Ausgleich wird das Wohngeld um 10 Prozent erhöht. Für Fernpendler wird die Entfernungspauschale befristet bis Ende 2026 ab dem 21. Kilometer um 5 Cent erhöht. Die SPD setzt sich ferner dafür ein, dass die Belastung des CO2-Preises bei Mietwohnungen fair auf Mieterinnen und Mieter sowie Vermietende aufgeteilt wird.

Modernisierung des strafrechtlichen Schriftenbegriffs 

Der strafrechtliche Schriftenbegriff wird modernisiert und zu einem technikoffenen Inhaltsbegriff erweitert. Damit wird klargestellt, dass auch die digitale Verbreitung strafbarer Inhalte, wie zum Beispiel von volksverhetzenden Äußerungen oder Kinderpornographie, erfasst ist. Zudem wird die Geltung der §§ 86, 86a (Verbreiten von Propagandamitteln und Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen), § 111 (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten) und § 130 StGB (Volksverhetzung) bei Handlungen im Ausland erweitert.

Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz 

Es wird u.a. ein Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen eingeführt, der insolvenzabwendende Sanierungen ermöglicht und erleichtert. Zu den Sanierungsinstrumenten gehört auch die Möglichkeit, Verträge, insbesondere auch Mietverträge, zu beenden. Dies kann insbesondere solchen Unternehmern zugutekommen, die angesichts massiver Umsatzeinbrüche (etwa durch die Corona-Pandemie) unter den Fixkosten aus solchen Verträgen leiden.

Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen (u.a. Upskirting) 

Der postmortale Persönlichkeitsschutz wird nun auch strafrechtlich abgesichert – künftig macht sich strafbar, wer eine Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt. Zudem wird das sog. Upskirting unter Strafe gestellt.

Erhöhung GVFG-Mittel auf 1 Mrd. €

Die Finanzhilfen des Bundes für den öffentlichen Nahverkehr werden von 332 Mio. Euro (2019) und 665 Mio. Euro (2020) auf 1 Mrd. Euro erhöht. Das Geld ist für die Sanierung, den Ausbau und Neubau insbesondere des schienengebundenen Nahverkehrs vorgesehen.

Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz (Wohngelderhöhung) 

Um soziale Härten bei der Einführung des CO2-Preises zu vermeiden, werden Wohngeldempfänger bei den Heizkosten entlastet. Künftig gibt es eine pauschale CO2-Komponente, die nach Haushaltsgröße (Wohnfläche und Zahl der Haushaltsmitglieder) gestaffelt ist. Sie geht als Zuschlag zu der zu berücksichtigenden Miete in die Wohngeldberechnung ein. Von der Entlastung werden rund 665.000 Haushalte profitieren. Neben den bisherigen Wohngeldhaushalten sind darunter rund 35.000 Haushalte, die durch die Wohngelderhöhung einen erstmaligen oder erneuten Anspruch auf Wohngeld haben werden.

Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz 

Mit dem Gesetz wird die Datenlage zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse vereinheitlicht und bürokratische Strukturen beim Abschluss von Fernunterrichtsverträgen sowie bei digitalen Bildungsangeboten abgebaut. Zudem ist geplant, für die Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten die Möglichkeit eines separaten Feststellungsbescheides über die Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen bei reglementierten Berufen einzuführen.

Drittes Gesetz zur Entlastung von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz III) 

Durch das Gesetz werden u.a. kürzere physische Aufbewahrungsfristen für steuerliche Unterlagen festgeschrieben. Dies trägt zur Entbürokratisierung bei. Die im Gesetz ebenfalls vorgesehene elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt nach einer Vereinbarung zwischen BMG und den Krankenkassen erst ab 01.10.2021.
Ferkelkastration (BMEL): Ab 2021 ist die betäubungslose Kastration von Ferkeln endgültig verboten. Die Zeit bis dahin wurde genutzt, um die Umstellung auf praxistaugliche Alternativen zu ermöglichen. Nun steht ein praxisgerechtes Verfahren zur Verfügung – die Narkose mit Isofluran durch Landwirte oder andere sachkundige Personen.

Wir bleiben dran

Wir wollen den Bund, das Land und unsere Kommunen nachhaltig und sozial verändern. Kein Mensch lassen wir dabei zurück. Sprechen Sie, sprech du uns bei Fragen an.

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